2024-06-03_Digitale_Kanzlei_2019-2024

Unsere Leistung für Sie: Wir begleiten Sie durch unbequeme Aufgaben

Wer Kassensysteme nutzt, kennt das schon: für jedes EDV-System muss der Unternehmer jederzeit in der Lage sein, die Verfahrensdokumentation vorlegen zu können:

  • Bedienungsanleitung,
  • Programmier-Protokolle,
  • System-Version, genutzte Hardware,
  • Rechteverwaltung und Administration,
  • Nachweis der Unveränderbarkeit der gespeicherten Daten,

Haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

Außerdem soll jeder Unternehmer in seinem Unternehmen Regeln und Kontrollmechanismen installieren, die sicherstellen, dass der Unternehmer seine steuerlichen Aufzeichnungs- und –deklarationspflichten vollständig und fristgerecht erfüllt (Internes Kontrollsystem IKS).

Schlussendlich müssen all diese Anforderungen auch noch mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sein.

Finanzverwaltung prüft

Die Nichteinhaltung berechtigt die Betriebsprüfung zu Zuschätzungen und weiteren Sanktionen. Zunehmend werden auch Strafverfahren eröffnet, wenn keine geeigneten Internen Kontrollsysteme vorhanden sind und es zu Steuerverkürzungen kommt.

Theoretisch weiß das jeder Unternehmer seit Jahren. Aber das Thema ist unbequem und kostet Geld. Eine Investition, die man erst zu schätzen weiß, wenn man einmal ohne erwischt worden ist. 

Neu ist, dass die Finanzverwaltung die Einhaltung dieser Regeln prüft. Es ist als höchste Zeit, diese Anforderungen umzusetzen.

Wir geben Ihnen Anleitung und Unterstützung bei der Umsetzung dieser Anforderungen mit Ihren IT-Dienstleistern, soweit Sie die Zusammenarbeit organisieren.

Bei Unternehmen, die im Wesentlichen Datev-Lösungen und Kassensysteme verwenden, können wir bei der Erstellung von Verfahrensdokumentationen behilflich sein.