Nachhaltigkeit der Zusammenarbeit
Wir haben selbst seit 1992 unablässig darüber nachgedacht und das Thema immer weiter entwickelt. Auf unserer Seite finden Sie eine – natürlich viel zu knappe – Zusammenfassung dessen, was wir für unverzichtbar halten und deshalb auch konsequent tun.
Was Sie jedoch auf keiner Internetseite erfahren können ist, wie die persönliche Zusammenarbeit mit uns sein kann.
Denn unsere hohe Fachkompetenz und unser auf Ihren Erfolg ausgerichtetes Dienstleistungsangebot werden nur dann Wirkung entfalten, wenn Sie sich in der täglichen Zusammenarbeit mit uns wohlfühlen, wenn Sie spüren, dass wir mit Ihnen auf Augenhöhe agieren, Ihre Sprache sprechen und dass wir Sie wirklich verstanden haben, wenn Sie fühlen, dass uns Ihr Wohl am Herzen liegt und wir Verantwortung übernehmen, mit anderen Worten: wenn die Chemie stimmt.
Aber Sympathie, Vertrauen und menschliche KOMPETENZ kann man nur persönlich erfahren.
Deshalb lade ich Sie herzlich ein, uns persönlich kennenzulernen.
Für so eine wichtige, auf Langfristigkeit angelegte Partnerschaft lohnt es sich, eine Stunde (meist werden es doch mehr) in einen unverbindlichen, kostenlosen, aber persönlichen Termin zu investieren.
Worin liegt der Nutzen unserer Mandanten?
WIR haben einen Plan!
Als eine Steuerberatungsgesellschaft für Unternehmen und Unternehmer sehen wir uns als Ihr dauerhafter Berater und Begleiter bei der Entwicklung Ihres Unternehmens und der Verwirklichung Ihrer Ziele. Auf der Basis Ihrer individuellen Ausgangslage und jeder neuen aktuellen Anforderung finden wir gemeinsam Lösungen.
Und bei Planänderung – sorgen wir für Flexibilität
Als zertifizierter Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) liegen unsere Kompetenzen insbesondere in der Anpassung der Organisation und der Rechtsform von Unternehmen sowie in der Neuordnung von Vermögensteilen an sich ändernde Anforderungen.
Unsere kurz- und mittelfristige Beratung
ist darauf ausgerichtet, dass der Unternehmer sein Unternehmen optimal abbilden, kontrollieren, führen und nach Außen so darstellen kann, dass er aus Bankensicht finanzierbar ist (Zugang zu Kapital).
Dabei ist ein Mindestmaß an betriebswirtschaftlicher Beratung unverzichtbar.
Selbstverständlich ist dabei auch die Steuerbelastung optimiert unter gleichzeitiger Erfüllung aller steuerlichen Pflichten.
Unsere langfristige Beratung
ist strategisch so ausgerichtet, dass die Berücksichtigung der drei klassischen Grundfälle dem Unternehmer die größtmögliche Sicherheit UND Handlungsfreiheit verschafft:
das Betriebsvermögen wird im Vorfeld so strukturiert und vom Privatvermögen abgegrenzt, dass der Unternehmer mit maximalem Gestaltungsspielraum bei gleichzeitiger Nutzung aller Steuervergünstigungen über das ganze oder über Teile seines Unternehmens verfügen kann durch:
– Verkauf,
– Nachfolge,
– Beteiligung weiterer Gesellschafter
– Beteiligung von Familienangehörigen,
– Abfindung vorhandener Gesellschafter,
– Beteiligung an anderen Unternehmen, Gesellschaften usw.
– Einbringungen in andere Gesellschaften,
usw.
Das Betriebsvermögen wird im Vorfeld so strukturiert und vom Privatvermögen abgegrenzt, dass eintretende Krisen, Verluste usw. zunächst auf den auslösenden Unternehmensteil begrenzt werden können und der Unternehmer maximalen Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum hat, um die Krise entweder mit kalkulierbarem Einsatz zu beheben oder den Krisenherd mit minimalen Verlusten zu beseitigen ohne ungewollte Steuernachteile durch Aufdeckung stiller Reserven bzw. die Steuerentstrickung von Betriebsvermögen auszulösen.
Investitionen und Finanzierungen bleiben erhalten.
Betriebsvermögen und Privatvermögen werden im Vorfeld so strukturiert und Betriebsvermögen vom Privatvermögen abgegrenzt, dass das überraschende, ungewollte Ausscheiden des Unternehmers oder von Gesellschaftern (egal durch welches Ereignis) vorhandenes Vermögen möglichst unbeschadet lässt, die Steuerbelastung auf das gesetzlich notwendige Minimum reduziert wird und die Übertragung, gegebenenfalls notwendige Abwicklung des laufenden Unternehmens kein Vermögen vernichtet; im Falle des Ablebens des Unternehmers soll sein Vermögen denjenigen zufallen, die ER bedenken wollte.