Unsere Leistung für Sie: Nachfolgeberatung
Wer auch hier sein Schicksal nicht in die Hände des grausamen Zufalls legen will oder zusehen möchte, wie nachlassende Motivation in den letzten Jahren vor dem Ruhestand das Geschaffene wieder aufzehrt, sollte sich rechtzeitig auf einen geplanten Ausstieg vorbereiten.
Mindestanforderung ist eine planvolle Betriebsbeendigung, bei der weder unverhoffte Kosten entstehen noch ungeplante Steuerbelastungen die Altersvorsorge gefährden.
Überlassen Sie Ihr Schicksal nicht dem Zufall.
Im Gegenteil: wer ab dem 55. Lebensjahr seine unternehmerische Tätigkeit insgesamt und mit Gewinn beendet, kann einen Freibetrag von 45.000 EUR und den halben Steuersatz in Anspruch nehmen.
Allerdings gibt es auch hier einige Bedingungen.
Noch schöner wäre natürlich eine Betriebsveräußerung (Verkauf an Dritte) oder die Weitergabe des Betriebes an die Kinder oder Enkel.
Besonders hierzu bedarf es einer möglichst langfristigen Vorbereitung.
Sprechen Sie uns an.