Im Gegenteil: wer ab dem 55. Lebensjahr seine unternehmerische Tätigkeit insgesamt und mit Gewinn beendet, kann einen Freibetrag von 45.000 EUR und den halben Steuersatz in Anspruch nehmen.
Allerdings gibt es auch hier einige Bedingungen.
Noch schöner wäre natürlich eine Betriebsveräußerung (Verkauf an Dritte) oder die Weitergabe des Betriebes an die Kinder oder Enkel.
Besonders hierzu bedarf es einer möglichst langfristigen Vorbereitung.
Sprechen Sie uns an.