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Unsere Leistung für Sie: Jahresabschluss

Ihr Jahresabschluss ist wesentlich für jede Kreditentscheidung Ihrer Hausbank und die Frage, ob Sie Ihre Vorhaben finanzieren können.

Ihre Lieferanten oder deren Kreditversicherer wollen ihren Jahresabschluss einsehen, potenzielle Lieferanten und Kunden ziehen vorab Erkundigungen über Sie ein. Creditreform, Bisnode und andere bieten Auskünfte über Sie an und greifen dabei auf Ihren Jahresabschluss zurück.

Von deren Einschätzung ist es abhängig, ob Sie Kredit oder Zahlungsziel bekommen und zu welchen Konditionen.

Bei der Hausbank besser darstellen, als bei dem Finanzamt.

Seit 2012 ist die Steuerbilanz dem Finanzamt digital zu übermitteln und wird permanent einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Auffälligkeiten erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung.

Daher ist es so wichtig, dass Ihre Daten vollständig dargestellt und von denen, die diese auswerten, richtig interpretiert werden. Dafür tragen wir Sorge.

Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten

Seit 2010 und der Einführung des BilMoG können Sie sich erstmals gegenüber Ihrer Bank besser darstellen als gegenüber dem Finanzamt. Wer wollte das nicht schon immer?

Besonders dann wenn Sie Fördermittel, Investitionszuschüsse und steuerliche Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, ist Ihre Eigenkapital-Quote und der Gewinn in der Steuerbilanz um ein Vielfaches geringer als in der Handelsbilanz. In diesen Fällen ist eine Handelsbilanz das einzige Mittel, Ihre Vermögenslage korrekt und positiv darzustellen.

Unternehmer, die nicht bilanzierungspflichtig sind, beraten wir, wann und wie vorteilhaft es sein kann, freiwillig zu bilanzieren.

Unternehmer, deren Jahresabschluss für ihre Kunden und für ihren Erfolg unwichtig ist, oder Wert auf Diskretion legen, beraten wir, wie man den Informationsgehalt auf das gesetzlich unvermeidbare Mindestmaß beschränken kann.

Und auch eine Einnahmen- Überschussrechnung muss nicht nur aus einer geordneten Ablage von Belegen bestehen.

Sie kann und sollte durchaus auch eine Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung haben. Kostenrechnung, Soll-Ist-Vergleiche, Controlling-Funktionen sind auch mit einer Einnahmen- Überschussrechnung machbar.

Die gesetzlichen Vorschriften liefern nur den Rahmen.

Die Ziele und Anforderungen unserer Mandanten bestimmen ihre Ausgestaltung.