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Jahresabschluss als Präsentation gegenüber Partnern

Ihr Jahresabschluss weist nicht nur den Gewinn aus, den Sie zu versteuern haben. Er ist das wichtigste Präsentationsmittel gegenüber Ihren Lieferanten und Ihrer Hausbank. Aus ihm werden die maßgeblichen Kennziffern abgeleitet, die über Ihre Bonität entscheiden. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses ist umfassendes Wissen zu handels- und steuerrechtlichen Vorschriften notwendig. Wir unterstützen Sie gerne bei dieser Aufgabe.

Nutzen Sie unser Know-How

Handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben klaffen durch die sich immer weiter steuerverschärfende Rechtslage weit auseinander. Zusätzlich zu einer Handelsbilanz muss deshalb eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden. Dabei unterstützt Sie unser Expertenteam.

Seit dem Jahr 2010 und der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) können Sie sich gegenüber Ihrer Bank besser darstellen als gegenüber dem Finanzamt. Wer wollte das nicht schon immer? Besonders dann wenn Sie Fördermittel, Investitionszuschüsse und steuerliche Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen können, ist Ihre Eigenkapital-Quote und der Gewinn in der Steuerbilanz um ein Vielfaches geringer als in der Handelsbilanz. In diesen Fällen ist eine Handelsbilanz das einzige Mittel, Ihre Vermögenslage korrekt und positiv darzustellen.

Bei der Hausbank besser darstellen, als bei dem Finanzamt.

Fingerspitzengefühl in der Beratung

Bei der Bilanzierung sind Sie dem Konflikt Steuerbelastung senken versus wirtschaftliche Stärke zeigen immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Unsere über Jahre aufgebaute Reputation wirkt sich dabei sehr förderlich aus. Ihre Lieferanten und deren Kreditversicherer wollen Ihren Jahresabschluss einsehen, potenzielle Lieferanten und Kunden ziehen vorab Erkundigungen über Sie ein. Creditreform, Bisnode und andere bieten Auskünfte über Sie an und greifen dabei auf Ihren Jahresabschluss zurück. Von deren Einschätzung ist es abhängig, ob Sie Kredit oder Zahlungsziel bekommen und zu welchen Konditionen. Daher ist es so wichtig, dass Ihre Daten vollständig dargestellt und von denen, die diese auswerten, richtig interpretiert werden. Dafür tragen wir Sorge.

Wann, was, für wen?

Unternehmer, die nicht bilanzierungspflichtig sind, beraten wir, wann und wie vorteilhaft es sein kann, freiwillig zu bilanzieren. Unternehmer, deren Jahresabschluss für ihre Kunden und für ihren Erfolg unwichtig ist, oder Wert auf Diskretion legen, beraten wir, wie man den Informationsgehalt auf das gesetzlich unvermeidbare Mindestmaß beschränken kann. Und auch eine Einnahmen- Überschussrechnung muss nicht nur aus einer geordneten Ablage von Belegen bestehen. Sie kann und sollte durchaus auch eine Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung haben. Kostenrechnung, Soll-Ist-Vergleiche, Controlling-Funktionen sind auch mit einer Einnahmen- Überschussrechnung machbar. Die gesetzlichen Vorschriften liefern nur den Rahmen. Die Ziele und Anforderungen unserer Mandanten bestimmen ihre Ausgestaltung.