Als Gewerbetreibender sind Sie dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Der tägliche Kassenbericht gibt Aufschluss über die Bareinnahmen und Barausgaben des Tages.Damit der Kassenbestand bei Geschäftsschluss, bzw. am Vortag dokumentiert ist, führt kein Weg daran vorbei, die Kasse auszuzählen. Nur so kann überprüft werden, dass in der Kasse alles rund läuft. Die Ergebnisse der Kassenzählung sollten Sie in einem Kassenzählprotokoll festhalten. Unsere Vorlage hilft Ihnen dabei.